Fuhrpark

Durchschnittlich 6.500 mal kracht es täglich auf deutschen Straßen. Jeder Unfall löst einen Schadenersatzanspruch aus. Doch welche Schadenpositionen können wir verlangen? Wer bezahlt den Ausfall des Monteurs? Was ist mit dem Lohnfortzahlungsschaden? Kann auch ohne Gutachten eine Wertminderung verlangt werden? Wann bekommen wir Vorhaltekosten, wann Nutzungsausfall? Fragen, die sich gerade Fuhrparkverantwortliche häufig stellen. Zudem kosten die Telefonate und der Schriftverkehr Zeit; Zeit, die der Schädiger nicht bezahlt und die der mit der Abwicklung betraute Mitarbeiter sinnvoller einsetzen kann, indem die Schadenabwicklung an einen Fachanwalt ausgelagert wird. Viele Unternehmen wissen dabei nicht, dass dieses „Out-sourcing“ auch deshalb sinnvoll ist, weil die Anwaltskosten z.B. beim unverschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung trägt. Die Erfahrung zeigt: Unfallgeschädigte, die durch einen Verkehrsanwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig höheren Schadenersatz.
 
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