Bußgeldrecht

Ihnen wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Rotlichtverstoß oder eine andere Ordnungswidrigkeit vorgeworfen ? Dann lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten. Im Bußgeldverfahren können dem Fahrer neben einem Bußgeld ein Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten, Punkte in Flensburg oder das Führen eines Fahrtenbuches drohen. 

Grygier Rechtsanwälte kennen die einschlägigen Messverfahren, z.B. PoliscanSpeed zur Rotlicht- und Geschwindigkeitsmessung, Multanova VR-6F, Leivtec XV2 (Leica), ES 3.0 (eso), Traffipax speedophot, Riegl FG21-P, LAVEG Laserfernglas zur Geschwindigkeitsmessung, VIBRAM und VKS 3.0 als Brücken-Geschwindigkeits- und Abstandsmessung, Provida als Videoüberwachung zum Festeinbau in zivilen Einsatzfahrzeugen, ViDiSta zur Auswertung dieser Aufnahmen. Aus zahlreichen Verfahren kennen Grygier Rechtsanwälte die Problemschwerpunkte der einzelnen Messverfahren , um Einsprüche gegen Bußgeldbescheide gezielt argumentativ begründen zu können.

Bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen (ab 31 km/h), bei erheblichen Abstandsunterschreitungen sowie Rotlichtverstößen um länger als 1 Sekunde wie auch bei bestimmten Alkohol- und Drogenverstößen droht ein Fahrverbot von 1-3 Monaten. Grygier Rechtsanwälte helfen Ihnen, das Fahrverbot abzuwenden, gerade dann wenn Sie beruflich ganz besonders auf Ihren Führerschein angewiesen sind.

Neben Bußgeld und Fahrverbot droht bei den meisten Verfahren auch die Eintragung von 1-3 Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg. Das Punktsystem wurde 2014 drastisch verschärft mit der Folge, dass die Fahrerlaubnis bei mehreren erheblichen Verstößen seither deutlich schneller entzogen wird als bisher. In der Regel führt jeder Bußgeldbescheid, der auch ein Fahrverbot enthält, zur Eintragung von 2 Punkten. Bei Erreichen von 8 Punkten droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.